Drucker freundliche Seite

Allgemeine Geschätsbedingungen

 

 

 

1. Veranstalter

Veranstalter ist Study Nelson Ltd, 284 Trafalgar Street, Nelson, Neuseeland (nachfolgend "Study Nelson").

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Mit Ihrer Anmeldung in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-mail oder online über unsere Internetseite) bietet uns der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bis zur Annahme durch Study Nelson sind Sie an Ihre Anmeldung gebunden. Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem gewählten Programmangebot werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch Study Nelson im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.

2.2 Nach Eingang des Anmeldeformulars erfolgt eine gründliche Prüfung der Unterlagen durch Study Nelson. Study Nelson behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers abzulehnen, wenn dieser nicht den besonderen Teilnahmeerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.

2.3 Durch die Bestätigung von Study Nelson kommt der Vertrag zustande. Bei Annahme der Anmeldung durch Study Nelson wird dem Teilnehmer unverzüglich die Bestätigung per Post oder E-mail zugesandt. Dieses Schreiben enthält außerdem weitere Informationen zum Programmablauf und dem gewählten Modul.

2.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Study Nelson vor, an das Study Nelson für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn der Teilnehmer uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt, wobei die Bestätigung per E-mail genügt.

3. Preise

Die Preise für die Auszeit Neuseeland Module sind aus der jeweils aktuellen Preisliste ersichtlich. Die aktuellen Preise können auf der Webseite von Auszeit Neuseeland eingesehen werden. Auf Anfrage sendet Study Nelson die aktuellen Preise auch per Post oder E-mail zu. Der Programmpreis ergibt sich aus dem angegebenen Preis für das jeweils gewählte Modul. Nicht im Programmpreis enthalten sind die Kosten für Visum, Versicherungen, spezielle Lernmaterialien, anfallende Prüfungsgebühren oder die Teilnahme an Ausflügen. Bei kurzfristigen Anmeldungen, die aufgrund der Überschreitung der Anmeldefrist eines erhöhten Aufwands bedürfen, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer von Study Nelson die Rechnung über den Gesamtpreis.

4.2 Der Programmpreis ist in zwei Raten zu zahlen: Die erste Rate in Höhe von 250 Euro wird mit Zugang der Rechnung fällig. Die Restzahlung wird zum jeweils angegebenen Datum fällig. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von Study Nelson.

4.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Study Nelson berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen zu belasten.

5. Preisänderungen

Study Nelson behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt Study Nelson unverzüglich den Teilnehmer hiervon in Kenntnis. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme vom Reisevertrag zurückzutreten.

6. Leistungspflichten von Study Nelson

6.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Auszeit Neuseeland Module bzw. aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung, sofern zwischen Study Nelson und dem Teilnehmer nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Im Rahmen der Module "Praktikum" und "Work & Travel" bemühen wir uns nach besten Kräften, Praktikumsplätze laut bevorzugter Termine und Arbeitsbereiche bzw. Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, können aber für einen bestimmten Vermittlungserfolg keine Gewähr übernehmen.

6.2 Study Nelson behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Study Nelson verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7. Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson

7.1 Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.

7.2 Bei einem Rücktritt hat Study Nelson Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis, es gilt der Reiseantritt laut Rechnung):

  • 10% nach Bestätigung der Anmeldung
  • 20% bis 61 Tage vor Reiseantritt
  • Bis zu 40% bis 31 Tage vor Reiseantritt
  • Bis zu 50% ab dem 30. Tag vor Reiseantritt

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Study Nelson.

7.3 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt der gesamte Reisepreis. Stornokosten für gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Study Nelson ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

7.4 Bis einschließlich 40 Tage vor Abflugdatum kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von Study Nelson und dem jeweiligen Arbeitgeber angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer als Gesamtschuldner.

7.5 Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Aufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. Study Nelson ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

7.6 Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die gesamten Kosten abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt. Diese Versicherung ist nicht im Programmpreis inbegriffen.

8. Gewährleistung/Abhilfe

Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich unverzüglich an Study Nelson zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend gemacht werden können. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Study Nelson kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls verpflichtet sich Study Nelson, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Arbeitgeber bzw. Vertreter von Sprachschulen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz, mit Wirkung für Study Nelson anzuerkennen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz verjähren mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. Haftung/Haftungsbeschränkung

Study Nelson haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: Study Nelson übernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen. Die Teilnehmer sind für sich selbst verantwortlich.

10. Pass-, Visums-, Impfbestimmungen

10.1 Mit der Anmeldung sichert der Teilnehmer uns zu, dass er alle persönlichen, insbesondere die aufenthaltsrechtlichen, Voraussetzungen für die Teilnahme an dem gewählten Programm erfüllt.

10.2 Study Nelson unterrichtet den Teilnehmer über die aktuellen Pass- und Visumsvorschriften. Der Teilnehmer ist jedoch grundsätzlich in vollem Umfang selbst für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften z. B. die rechtzeitige Beantragung des erforderlichen Visums auf eigene Kosten bzw. die Beachtung der jeweils geltenden Beschränkungen für visumsfreien Aufenthalt, die Einhaltung sonstiger Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Beachtung geltender Zoll- und Devisenbestimmungen und die Beschaffung von Impfnachweisen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Study Nelson rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen.

11. Weitere Bestimmungen

11.1 Der Teilnehmer ist ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Programmende verpflichtet, Study Nelson sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgebliche Informationen schriftlich mitzuteilen.

11.2 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Study Nelson unterliegt neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Nelson, Neuseeland.

 

 Download Allgemeine Geschäftsbedingungen (43kb)